Handyregeln

Die Schülerinnen und Schüler der Kleebach-Schule dürfen ab der Oberstufe das Handy in der Schule nach diesen Regeln nutzen:

  • Das Telefonieren ist während der gesamten Schulzeit verboten.
  • Während der Unterrichtszeit bleiben die Handys der Schülerinnen und Schüler in der Schultasche und sind in einem geräuschlosen Zustand.
  • Handys dürfen nur im Unterricht mit Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers benutzt werden.
  • In der Pause und Gestalteten Freizeit dürfen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht im Klassen- oder Nebenraum Musik hören.
  • Jede Klasse entscheidet selbst, ob bei schulischen Veranstaltungen Handys mitgebracht werden dürfen.

Ausnahme: schulische  Telefonate müssen für Lehrerinnen und Lehrer unter Umständen im Klassenraum möglich sein (Notfall).

Verbote und Verstöße

  • Es dürfen keine Fotos, Videos oder Audios von Personen aufgenommen werden.
  • Es dürfen keine Filme und Bilder mit pornographischen oder gewaltverherrlichenden Aufnahmen angeschaut oder gezeigt werden.
  • Das Weitergeben von Bildern und Videos ist verboten und ggfs. eine Straftat.
  • Das Versenden von Sprachnachrichten ist verboten.

Konsequenzen

Bei Regelverstößen haben die Lehrerinnen und Lehrer das Recht, das Handy bis zum Unterrichtsschluss einzuziehen. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Ordnung findet ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten, der Schulleitung sowie den Lehrerinnen und Lehrern statt. Dort werden weitere Maßnahmen besprochen. Wenn der konkrete Verdacht besteht, dass sich auf dem Handy strafbare Inhalte befinden, kann/muss die Polizei eingeschaltet werden.

Vereinfacht und im Überblick:

Das Handy bleibt stumm in der Tasche.

Das Handy darf nur mit Erlaubnis im Unterricht benutzt werden.

Musik darf nur in der Klasse gehört werden.